Erinnerungsstätte für Opfer des NS-Regimes

Am 8. März 1970 wird im Rahmen der Woche der Brüderlichkeit, die die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V. Mannheim-Ludwigshafen veranstaltet, das neue Gemeinschaftsgrab für NS-Verfolgte feierlich auf dem Hauptfriedhof Mannheim eingeweiht. Neben der Stuttgarter Hilfs­stelle für Rasseverfolgte ist dies besonders dem Einsatz des Mannheimer Bürgermeisters Karl Otto Watzinger, der selbst politischer Häftling im KZ Dachau gewesen war, zu verdanken.1

In den Grabhügel waren etwa 300 der 511 Urnen von NS-Verfolgten umgebettet worden.2 Er ist um­schlossen von einem Sandsteinsockel, auf dem ein Bronze-Schriftgitter angebracht ist mit den Namen aller 511 Opfer sowie den Namen der Konzentrationslager und Mordanstalten, wo sie den Tod fan­den.3 Einen Hinweis darauf, dass 438 dieser 511 Menschen nicht in einem Konzentrationslager star­ben, sondern aufgrund ihrer Behinderung oder Krankheit vergast wurden, gibt es nicht.

Auf diese Weise war eine für ihre Zeit ungewöhnliche Gedenkstätte entstanden: Sie teilt bereits 438 volle Namen von Menschen mit, die Opfer der NS-„Euthanasie“ geworden waren – jedoch ohne die­ses Verbrechen konkret zu benennen. Die Gedenkstätte steht einerseits in der Tradition, alle Opfer pauschal zu würdigen, rückt andererseits aber schon die Individuen durch namentliche Würdigung in den Fokus, allerdings ohne eine angemessene historische Kontextualisierung.

Die Informationsbroschüre, die die Stadt Mannheim im Vorfeld der Veranstaltung erstellt hatte, er­wähnt die „Euthanasie“-Opfer mit keinem Wort und erweckt stattdessen den Eindruck, es handle sich bei den Opfern um politisch motivierte Widerstandskämpfer*innen, die „für ihre Überzeugung sterben mussten“, oder aus religiösen bzw. rassistischen Gründen Verfolgte. Dazu passt, dass sich die Verantwortlichen für den Namen „KZ-Gedenkstätte“ entscheiden, obwohl bei den Vorüberlegungen gemäß der Definition des Kriegsgräbergesetzes meist von „NS-Verfolgten“ gesprochen und durch Pfarrer Majer-Leonhard von der Stuttgarter Hilfsstelle für Rasseverfolgte auf die große Zahl der „Eu­thanasie“-Opfer unter diesen Toten hingewiesen wurde.

Der Begriff „Euthanasie“ bezeichnet beschönigend die Ermordung behinderter und psychisch kranker Menschen unter der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland. Das NS-Regime hatte das Ziel, durch die Tötung pflegebedürftiger Menschen im Krieg Krankenhäuser und Pflegepersonal zu ent­lasten sowie knapp werdende Ressourcen wie Medikamente und Nahrung einzusparen und gleichzei­tig „Erbkrankheiten“, als die viele psychische Erkrankungen und Behinderungen damals galten, durch die Tötung der Betroffenen auszurotten. Zwischen 1939 und 1945 ermordeten deutsche Ärzt*innen, Pflegekräfte und SS-Kommandos etwa 200.000 Patient*innen von Heil- und Pflegeanstalten, Heimbe­wohner*innen und behinderte Kinder in Deutschland und den deutsch besetzten Gebieten.

Unter diesen Ermordeten befinden sich mindestens 1 040 Mannheimer*innen. Sie waren zum Zeit­punkt ihrer Ermordung zwischen zwei und 93 Jahre alt. Die meisten von ihnen lebten in so genannten Anstalten, wo sie mittels überdosierter Medikamente, durch Vernachlässigung oder Hunger getötet oder von wo aus sie in große Gasmordanstalten gebracht und dort mit Kohlenmonoxyd erstickt wur­den. Beinahe jedes zweite Opfer aus Mannheim starb in der Gaskammer der württembergischen An­stalt Grafeneck auf der Schwäbischen Alb. In den Gasmordanstalten wurden die Leichen der Ermordeten zu mehreren gleichzeitig in großen Krematorien verbrannt. Die Mitarbeiter*innen der Anstalten füllten später willkürlich Asche in Urnen. Zusammen mit einem Schreiben, das eine erfundene Todesursache enthielt, schickten die Gas­mordanstalten diese Urnen an die Familien der Ermordeten. Wenn keine Angehörigen ausfindig ge­macht werden konnten, versendeten sie die Urnen mitunter wahllos an die Friedhofsämter von Groß­städten, die über anonyme Urnengrabfelder verfügten. Auf diese Weise erhielt auch das Friedhofsamt

Mannheim 438 Urnen aus den sechs Gasmordanstalten, die es im Deutschen Reich gab.4 Bei 87 der Menschen, deren Asche sich angeblich in diesen Urnen befand, konnte kein Bezug zur Stadt Mannheim festgestellt werden, sie hatten nie hier gelebt. Diese Urnen wurden anonym auf dem Hauptfriedhof beigesetzt und in einem Grabbuch dokumentiert.5

Die „Euthanasie“-Verbrechen und ihre Opfer waren in Mannheim in der Nachkriegszeit zwar Teilen der Stadtbevölkerung und der Stadtverwaltung bekannt, blieben von einer breiteren Öffentlichkeit jedoch weitgehend unbeachtet. Das änderte sich erst zu Beginn der 1960er Jahre auf Druck von außen. Die Hilfsstelle für Rasseverfolgte bei der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart wurde im September 1945 auf Initiative der jüdischen Gemeinde Stuttgart gegründet, um aus „rassischen“ Gründen Verfolgte des Nazi-Regimes, die nicht jüdischen Glaubens waren (so genannte Judenchrist*innen) Hilfe und Unter­stützung anzubieten, da staatliche Stellen dies versäumten. Leiter der Einrichtung war von der Grün­dung bis 1991 der evangelische Pfarrer Fritz Majer-Leonhard im Nebenamt. Neben praktischer Hilfe und Lobbyarbeit für überlebende NS-Verfolgte setzte sich Majer-Leonhard zunehmend für die Aufarbeitung der Schicksale und das Gedenken an alle getöteten Opfer der Gewaltherrschaft sowie für eine Wiederbelebung jüdisch-christlicher Zusammenarbeit in Deutschland ein.6

In der „Stuttgarter Zeitung“ erschien im August 1960 ein langer Artikel über die Arbeit der Hilfsstelle für den Erhalt und die würdige Kennzeichnung der Gräber von NS-Verfolgten. Diese sollten zum Geden­ken an die Opfer und zur Mahnung für die Lebenden dauerhaft erhalten bleiben. Dieses Thema war zu dieser Zeit besonders dringlich, da die Liegezeiten nach 20 Jahren abzulaufen drohten. Der Artikel prangerte eklatante Missstände in der südwestdeutschen Aufarbeitung und Erinnerung an diese weit­gehend vergessenen, anonym begrabenen Menschen an. Obwohl nach dem Kriegsgräbergesetz von 19527 die Gräber von Zwangsarbeiter*innen und KZ-Häftlingen den Kriegsgräbern gleichgestellt waren, kamen die für ihre Pflege verantwortlichen Bundesländer ihren Pflichten kaum nach, die zuallererst darin bestehen mussten, die Gräber von NS-Opfern zu identifizieren. In Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit 1953 durch den Innenminister auf die Regierungspräsidien übertragen. Dort ver­säumte man es trotz Ankündigung, Listen mit in Frage kommenden Gräbern zu erstellen, sodass 1960 immer noch kein Verzeichnis der in Baden-Württemberg begrabenen NS-Opfer existierte. So resümier­te die „Stuttgarter Zeitung“ über die Arbeit der baden-württembergischen Behörden „in einem Satz: niemand fühlte sich zuständig.“8

Majer-Leonhard wandte sich 1960 an die Stadt Mannheim und wies auf deren bis dato mangelnden Einsatz bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen hin. Die Aktivitäten der Hilfsstelle für Rasseverfolgte und die durch sie aufgezeigten Versäumnisse nahm die Stadtverwaltung mit Unbehagen zur Kenntnis, da bislang tatsächlich keine nennenswerten Schritte zum Gedenken an die NS-Opfer unternommen worden waren. Nun erarbeitete die Friedhofsverwaltung eine Liste mit 523 Gräbern, in denen mutmaßliche NS-Opfer lagen, da die darin bestatteten Urnen während der NS-Diktatur nach Mannheim übersandt worden waren. Als Sterbeorte sind auch die Konzentrationslager Auschwitz, Buchenwald, Dachau und Maut­hausen verzeichnet. Die mit großem Abstand meisten Urnen, insgesamt 438, waren jedoch aus den sechs Gasmordanstalten der „Euthanasie“-Aktion nach Mannheim geschickt worden. Dass es sich bei diesen 438 Personen nicht um Häftlinge von Konzentrationslagern, sondern um „Euthanasie“-Opfer handelte, wurde in dieser Aufstellung aber nicht deutlich.9

Diese Liste erhielt schließlich die Hilfsstelle für Rasseverfolgte, die eigenständig die Gräber von „Eutha­nasie“-Opfern in Südwestdeutschland zu ermitteln suchte und im Mai 1962 zu dem Ergebnis kam, dass nur in München mit 592 sowie in Hadamar mit 4 533 Gräbern mehr ermordete Anstaltspatient*innen begraben waren als in Mannheim.10 Auch dem Regierungspräsidium Nordbaden in Karlsruhe ging diese Auflistung zu. Dort beschloss man schließlich, diese Gräber auf Grundlage des Kriegsgräbergesetzes als Gräber von NS-Verfolgten anzuerkennen und dauerhaft auf Landeskosten zu erhalten.

In Mannheim tat man sich mit dieser Vorgabe allerdings schwer, da die Urnen der „Euthanasie“-Opfer auf verschiedene Gräber und Grabfelder verteilt ruhten, was die Überprüfung und Zusammenbettung verkomplizierte. Schließlich rangen sich die Verantwortlichen in Mannheim im Spätherbst 1962 jedoch dazu durch, mit der Planung für ein gemeinsames Gräberfeld für „KZ-Opfer“ und ein entsprechendes „Ehrenmal“ zu beginnen. Doch dieses Projekt kam wieder ins Stocken, als bei einer Ortsbegehung fest­gestellt wurde, dass das ins Auge gefasste Gräberfeld aufgrund noch nicht abgelaufener Liegezeiten erst 1966 frei werden würde. So wurde die Umbettung und Ehrung der NS-Opfer bis 1967 zurück­gestellt.11 Das Hauptamt unterrichtete Pfarrer Majer-Leonhard von dieser Planänderung. Dieser pro­testierte beharrlich und mit Erfolg gegen diesen Aufschub.

Offenbar durch Majer-Leonhards Schreiben aufgerüttelt, beauftragten Bürgermeister Walter Krause und der Direktor des Hauptamts Heinz Baumann den zuständigen Referenten, eine ausführliche Erklä­rung an die Hilfsstelle in Stuttgart zu richten und die Verzögerung zu begründen. Dieser betonte wei­sungsgemäß, die Planänderung sei dem Umstand geschuldet, dass man die ursprünglich anvisierte Stelle nicht für geeignet befunden habe, in eine „entsprechend eindrucksvolle und würdige Anlage“ verwandelt werden zu können. Das Grünflächenamt habe daraufhin vorgeschlagen, die NS-Opfer statt­dessen in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kriegsgräbern und den zivilen Kriegsopfern zusammen zu betten. Das entsprechende Feld werde aber leider erst 1966 frei.

Die Begründung für die Planänderung und Verzögerung mag man gelten lassen, auch wenn die erst im Frühjahr 1963 erfolgte Ortsbegehung nicht auf eine hohe Priorisierung des Themas durch die Verwal­tung schließen lässt. Obwohl hier so viele Urnen von „Euthanasie“-Opfern begraben lagen, zeigte die Stadt Mannheim nur wenig Interesse, die Gräber dieser Menschen angemessen zu würdigen. Erst auf Initiative vor allem der Hilfsstelle für Rasseverfolgte wurde die Stadtverwaltung aktiv. Andere, auch kleinere Kommunen stellten sich dieser Aufgabe schon Jahre früher und ohne Zaudern, darunter Welz­heim, Mosbach, Stuttgart und Rottenburg.12 Insgesamt stellt die Haltung der Stadt Mannheim jedoch keine Ausnahme dar.13 Die Einladungsliste für die Einweihung 1970 war hochkarätig: Neben den Mitgliedern der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit und hochrangigen Mitarbeiter*innen der Städte Mannheim und Ludwigshafen, waren auch ausländische Konsulatsvertreter*innen, Angehörige von Landes- und

Bundesbehörden und der Bundeswehr, Kirchenmänner und aus Mannheim stammende Bundespoliti­ker sowie die Presse geladen. Auch einzelne Angehörige der Opfer baten im Vorfeld um Benach­richtigung, wann die Gedenkstätte eingeweiht würde.14

Die lokale und regionale Berichterstattung über die Einweihungsfeier legt nahe, dass die Veranstaltung trotz ihres langen Vorlaufs Anlass zu Kritik bot. Das Interesse der geladenen Gäste und der Stadt­bevölkerung war der „Rhein-Neckar-Zeitung“ zufolge dürftig, nur wenige erschienen.15 Der „Mannhei­mer Morgen“ schrieb von einer „schlichten Feierstunde“, auf der Oberbürgermeister Reschke mahnte, „Grausamkeit und Gleichgültigkeit habe zu solchen Opfern geführt, und vor ihrer Wiederholung könne man sich nur retten, wenn man sie mitten in die Gegenwart hineinstelle.“16 Als Vertreter der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit sprach danach Pfarrer Martin Hirschberg und „stellte das Problem der Minderheiten in der Gesellschaft in den Vordergrund“.17 Zuletzt, berichtete der „Mannheimer Morgen“, sprach Max Oppenheimer für die Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regi­mes. Dies allerdings „unplanmäßig – weil bei Verschickung der Einladungen ‚vergessen‘“.18 In den Anführungszeichen um das Wort „vergessen“ schwingt deutliche Kritik an den Organisator*innen der Veranstaltung mit, die es versäumten, einen Vertreter der Opfer – Max Oppenheimer war Häftling des KZs Dachau gewesen und überlebte als Jude den Nationalsozialismus nur durch seine rechtzeitige Emigration – auf der Gedenkveranstaltung zu Wort kommen zu lassen. So stand das Programm der Einweihungsfeier bereits in Widerspruch zu Oberbürgermeister Reschkes Rede, in der er „das freimü­tige Bekenntnis zu diesen Opfern“ forderte.19

1984 wird die Gedenkstätte durch eine Plastik der Künstlerin Maritta Kaltenborn ergänzt. Das Mahn­mal zeigt „drei senkrecht stehende Eichenbalken, von Stacheldraht umwunden. Ein Bündel von auf Nagelform reduzierten Figuren mit hängenden Köpfen symbolisiert die Gruppe der Opfer.“20


1 Vgl. Informationen der Stadt Mannheim Nr. 12, Mannheim 19.2.1970, MARCHIVUM, Haupt- und Dezernatsregistratur, Zug. 35/1981, Nr. 321.
2 Es handelte sich bei diesen 300 wohl um jene Urnen, die anonym und nicht in einem Familien- oder Reihengrab beigesetzt worden waren.
3 Vgl. Fördererkreis historischer Grabstätten in Mannheim e.V. (Hg.): Die Friedhöfe in Mannheim. Wegweiser zu den Grabstätten bekannter Mannheimer Persönlichkeiten. Mannheim 1992, S. 245.
4 Grafeneck auf der Schwäbischen Alb, Hadamar in Hessen, Hartheim bei Linz (Österreich), Bernburg an der Saale, Brandenburg an der Havel und Sonnenstein in Pirna.
5 Zu allen Angaben zur NS-„Euthanasie“ und den Opfern aus Mannheim vgl. Lea Oberländer: Mannheims verdrängte Opfer. Porträt einer Stadt im System der NS-„Euthanasie“ (Schriftenreihe MARCHIVUM 7). Ubstadt-Weiher u.a. 2022.
6 Vgl. Gesa Ingendahl: Hilfsstelle für Rasseverfolgte. In: Württembergische Kirchengeschichte Online, 2017. URL: https://www.wkgo.de/cms/article/index/hilfsstelle-fur-rasseverfolgte (18.2.2020).
7 Vgl. Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) vom 27.5.1952. In: Bundesgesetzblatt Nr. 23 (1952), S. 320-322.
8 Die vergessenen Gräber der Namenlosen, Stuttgarter Zeitung 23.8.1960, MARCHIVUM, Hauptregistratur, Zug. 42/1975, Nr. 1248.
9 Vgl. zu diesem Absatz Liste der KZ-Gräber auf dem Hauptfriedhof und den Vorortfriedhöfen in Mannheim (ohne Datum), MARCHIVUM, Hauptregistratur, Zug. 42/1975, Nr. 1248.
10 Vgl. Aufstellung über die Gräber von „Euthanasie-Opfern“ der Hilfsstelle für Rasseverfolgte bei der Ev. Gesellschaft an die Stadt Mannheim mit der Bitte um Ergänzung und Berichtigung, Stuttgart-Feuerbach 11.5.1962, ebd.
11 Vgl. Schreiben der Stadt Mannheim an die Hilfsstelle für Rasseverfolgte bei der Ev. Gesellschaft, Mannheim 21.6.1963, ebd.
12 Vgl. Zur Erinnerung an die Opfer der Nazi-Herrschaft, Stuttgarter Zeitung 23.8.1961, ebd.
13 Vgl. Marco Brenneisen: Schlussstriche und lokale Erinnerungskulturen. Die „zweite Geschichte“ der südwestdeutschen Außenlager des KZ Natzweiler nach 1945 (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs Bd.52. Hg. v. d. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg). Stuttgart 2020, S. 245-312. Parallelen zur Situation in Mannheim finden sich insbesondere bei der (Neu-)Gestaltung der KZ-Gräber in Offenburg, die 1964 abgeschlossen wurde, vgl. ebd., S. 259-265.
14 Vgl. Schreiben des Hauptamts Mannheim an den Oberbürgermeister, Mannheim 6.3.1970, MARCHIVUM, Hauptregistratur, Zug. 42/1975, Nr. 1248.
15 Vgl. RNZ 9.3.1970
16 Gedenkstätte für KZ-Opfer, MM 9.3.1970.
17 Ebd.
18 Vgl. ebd.
19 Vgl. KZ-Gedenkstätte für die Opfer des Nazi-Regimes, RNZ 9.3.1970.
20 Fördererkreis historischer Grabstätten in Mannheim e.V. (Hg.): Die Friedhöfe in Mannheim. Wegweiser zu den Grabstätten bekannter Mannheimer Persönlichkeiten. Mannheim 1992, S. 245.

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