Urnenwahlgrab Neuanlage

Stehende Grabzeichen

  • Höhe max. 120 cm
  • Stärke mind. 12 cm
  • Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichen muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.

Pfeiler / Säulen

  • Max. Höhe 120 cm
  • Querschnitt mind. 25 cm x 25 cm
  • Querschnitt max. 40 cm x 40 cm
  • Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.

Liegende Grabzeichen ohne Fundament

  • Querschnitt max. 50 cm x 50 cm
  • Stärke min. 12 cm
  • Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.

Einfassung

  • Länge 100 cm
  • Breite 85 cm
  • Stärke 4 cm – 8 cm

Schrittplatte

  • Zur Abgrenzung dereinzelnen Grabstätten und zur Erleichterung der Bepflanzung und Pflege des Grabes sind sog. Schrittplatten aus trittsicherem Naturstein amrechten Rande des Grabes (vom Fußende aus gesehen) erlaubt.
  • Länge max. Grabtiefe
  • Breite 15 cm
  • Der jeweils eingetragene Nutzungsberechtigte trägt dieVerantwortung für das trittsichere Verlegen dieser Schrittplatten. § 28 Abs. 3 gilt entsprechend.

Abdeckung

Zugelassen bis zu 100% der Gestaltungsfläche, Stärke mind. 4 cm (Summe folgender Flächen: Abdeckung, Grabzeichen und Einfassung).

Wir helfen ihnen gerne weiter

Unsere Mitarbeiter sind Mo - Do: 08:00 - 15:30 Uhr & Fr: 08:00 - 14:30 Uhr für Sie da!