Urnenwahlgrab Neuanlage
Stehende Grabzeichen
- Höhe max. 120 cm
- Stärke mind. 12 cm
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichen muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.
Pfeiler / Säulen
- Max. Höhe 120 cm
- Querschnitt mind. 25 cm x 25 cm
- Querschnitt max. 40 cm x 40 cm
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.
Liegende Grabzeichen ohne Fundament
- Querschnitt max. 50 cm x 50 cm
- Stärke min. 12 cm
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.
Einfassung
- Länge 100 cm
- Breite 85 cm
- Stärke 4 cm – 8 cm
Schrittplatte
- Zur Abgrenzung dereinzelnen Grabstätten und zur Erleichterung der Bepflanzung und Pflege des Grabes sind sog. Schrittplatten aus trittsicherem Naturstein amrechten Rande des Grabes (vom Fußende aus gesehen) erlaubt.
- Länge max. Grabtiefe
- Breite 15 cm
- Der jeweils eingetragene Nutzungsberechtigte trägt dieVerantwortung für das trittsichere Verlegen dieser Schrittplatten. § 28 Abs. 3 gilt entsprechend.
Abdeckung
Zugelassen bis zu 100% der Gestaltungsfläche, Stärke mind. 4 cm (Summe folgender Flächen: Abdeckung, Grabzeichen und Einfassung).