Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Friedhöfe Mannheim sind bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.friedhof-mannheim.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Farbkontraste und visuelle Gestaltung: Bestimmte Bereiche unserer Website erfüllen nicht in allen Fällen die nach WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) geforderten Kontrastverhältnisse zwischen Text- und Hintergrundfarben (u. a. Erfolgskriterien 1.4.3 und 1.4.11). Dies betrifft insbesondere Farb- und Hintergrundkombinationen, die durch das Corporate Design der Friedhöfe Mannheim vorgegeben sind. Da diese Gestaltungselemente fester Bestandteil des visuellen Erscheinungsbilds sind, sind entsprechende Anpassungen derzeit nur eingeschränkt umsetzbar. Wir prüfen jedoch regelmäßig, wie die Lesbarkeit und Zugänglichkeit der betroffenen Inhalte im Rahmen der gestalterischen Vorgaben weiter verbessert werden kann, etwa durch alternative Darstellungsformen oder ergänzende Gestaltungslösungen.

Unverhältnismäßige Belastung

Es werden aktuell keine Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG geltend gemacht.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Eingebundene Kartendienste: Zur Anzeige von Lageplänen und zur Unterstützung bei der Anfahrt binden wir auf unserer Website interaktive Kartendienste Dritter ein (Google Maps). Diese Inhalte werden von uns weder entwickelt noch finanziert, und sie unterliegen auch nicht unserer Kontrolle. Sie fallen daher als Inhalte Dritter nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften.

PDF-Dokumente vor dem 23. September 2018: Ein Teil der auf unserer Website veröffentlichten PDF-Dateien wurde bereits vor dem 23. September 2018 erstellt und veröffentlicht. Diese Dokumente dienen ausschließlich der archivarischen bzw. informativen Bereitstellung und werden nicht für aktuell laufende Verwaltungsverfahren benötigt. Sie fallen daher unter die gesetzliche Ausnahme für vor diesem Stichtag veröffentlichte Office-Dokumente und sind vom Anwendungsbereich dieser Erklärung ausgenommen.

Barrierefreie Alternativen

Für Lagepläne/Anfahrt: Die Adresse ist zusätzlich als reiner Text angegeben; auf Anfrage stellen wir Anfahrtsbeschreibungen auch in barrierefrei zugänglicher Form zur Verfügung.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 07.07.2026 im Wege einer Selbstbewertung unter Nutzung des BITV-Selbsttests erstellt.

    Die Erklärung wurde zuletzt am 07.07.2026 überprüft.

    Rückmeldung und Kontaktangaben

    Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte kontaktieren Sie uns per:

    Tel.: 0621 3377-100
    Fax: 0621 3377-222
    E-Mail: kontakt@friedhof-mannheim.de

    Oder auf dem Postweg:

    Friedhöfe Mannheim
    Am Jüdischen Friedhof 1
    D-68167 Mannheim

    Schlichtungsverfahren

    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 123 39375
    E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

    Wir helfen ihnen gerne weiter

    Unsere Mitarbeiter sind Mo - Do: 08:00 - 15:30 Uhr & Fr: 08:00 - 14:30 Uhr für Sie da!