Urnenreihengrab mit Pflege
Grabgröße 100 cm x 80 cm
Diese Art von Grabstätte wird durch den Konzessionär gestaltet und gepflegt (das beinhaltet: Wechselbepflanzung).
Das Urnenreihengrab mit Pflege ist zwingend an den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit gleicher Laufzeit mit dem jeweiligen Konzessionär gebunden.
Stehendes Grabzeichen
- Höhe max. 120 cm
- Stärke mind. 12 cm
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 15 cm zur Grabgrenze betragen.
Pfeiler / Säulen
- Höhe max. 120 cm
- Stärke mind. 12 cm
- Querschnitt mind. 25 cm x 25 cm
- Querschnitt max. 40 cm x 40 cm
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 15 cm zur Grabgrenze betragen.
Liegende Grabzeichen ohne Fundament
- Weniger als 50 % der Gestaltungsfläche, Stärke mind. 12 cm (Summe folgender Flächen: Abdeckung, Grabzeichen und Einfassung)
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 15 cm zur Grabgrenze betragen.
Einfassungen, Schrittplatten sowie Voll- und Teilabdeckungen sind nicht zugelassen.