Reihengrab allgemein
Stehendes Grabzeichen
- Höhe max. 120 cm
- Stärke mind. 12 cm
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.
Pfeiler / Säulen
- Höhe max. 120 cm
- Querschnitt mind. 25 cm x 25 cm
- Querschnitt max. 40 cm x 40 cm
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.
Liegende Grabzeichen ohne Fundament
- Weniger als 50 % der Gestaltungsfläche, Stärke mind. 12 cm (Summe folgender Flächen: Abdeckung, Grabzeichen und Einfassung)
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.
Einfassung
- Länge 180 cm
- Breite 70 cm
- Stärke mind. 4 cm – max. 14 cm
Besonderheit auf dem Friedhof Rheinau:
- Länge 180 cm
- Breite 80 cm
- Stärke mind. 4 cm – max. 14 cm
Schrittplatten
- Zur Abgrenzung der einzelnen Grabstätten und zur Erleichterung der Bepflanzung und Pflege des Grabes sind sog. Schrittplatten aus trittsicherem Naturstein am rechten Rande des Grabes (vom Fußende ausgesehen) erlaubt.
- Länge max. Grabtiefe
- Breite 30 cm
- Der jeweils eingetragene Nutzungsberechtigte trägt die Verantwortung für das trittsichere Verlegen dieser Schrittplatten. § 28 Abs. 3 gilt entsprechend.
Abdeckung
Weniger als 50 % der Gestaltungsfläche, Stärke mind. 6 cm (Summe folgender Flächen: Abdeckung, Grabzeichen und Einfassung)
Eine Abdeckung des Grabes über 50 % (=Vollabdeckung) ist nicht zugelassen!