Reihengrab allgemein

Stehendes Grabzeichen

  • Höhe max. 120 cm
  • Stärke mind. 12 cm
  • Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.

Pfeiler / Säulen

  • Höhe max. 120 cm
  • Querschnitt mind. 25 cm x 25 cm
  • Querschnitt max. 40 cm x 40 cm
  • Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.

Liegende Grabzeichen ohne Fundament

  • Weniger als 50 % der Gestaltungsfläche, Stärke mind. 12 cm (Summe folgender Flächen: Abdeckung, Grabzeichen und Einfassung)
  • Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 20 cm zur Grabgrenze betragen.

Einfassung

  • Länge 180 cm
  • Breite 70 cm
  • Stärke mind. 4 cm – max. 14 cm

Besonderheit auf dem Friedhof Rheinau:

  • Länge 180 cm
  • Breite 80 cm
  • Stärke mind. 4 cm – max. 14 cm

Schrittplatten

  • Zur Abgrenzung der einzelnen Grabstätten und zur Erleichterung der Bepflanzung und Pflege des Grabes sind sog. Schrittplatten aus trittsicherem Naturstein am rechten Rande des Grabes (vom Fußende ausgesehen) erlaubt.
  • Länge max. Grabtiefe
  • Breite 30 cm
  • Der jeweils eingetragene Nutzungsberechtigte trägt die Verantwortung für das trittsichere Verlegen dieser Schrittplatten. § 28 Abs. 3 gilt entsprechend.

Abdeckung

Weniger als 50 % der Gestaltungsfläche, Stärke mind. 6 cm (Summe folgender Flächen: Abdeckung, Grabzeichen und Einfassung)
Eine Abdeckung des Grabes über 50 % (=Vollabdeckung) ist nicht zugelassen!

Wir helfen ihnen gerne weiter

Unsere Mitarbeiter sind Mo - Do: 08:00 - 15:30 Uhr & Fr: 08:00 - 14:30 Uhr für Sie da!