Rasengrab

Stehendes Grabzeichen

  • Höhe max. 160 cm / Stärke mind. 12 cm
  • Breite max. 80 cm

Pfeiler / Säulen

  • Höhe max. 200 cm / Querschnitt max. 50 cm
  • Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. 30 cm zur Grabgrenze betragen.

Liegende Grabzeichen ohne Fundament

  • Max. 60 x 60 cm der Gestaltungsfläche, Stärke mind. 12 cm

Einfassungen / Schrittplatten

  • nicht zugelassen

Abdeckungen

  • nicht zugelassen

Hinweis

Seitens der Friedhöfe Mannheim wird innerhalb der Grabfläche am Kopfende ein 80 cm breiter Pflanzstreifen angelegt, der von den Nutzungsberechtigten nach der Betattung für eine eigene Ausgestaltung zur Verfügung steht. Wird ein Grabmal versetzt, muss dies innerhalb dieses Streifens erfolgen. Die restliche Fläche wird mit Rasen eingesät und durch die Friedhöfe Mannheim gepflegt. Grabzubehör jeglicher Art darf auf dieser Fläche nicht abgestellt/abgelegt werden. Die statische Berechnung der Stärke eines stehenden Grabzeichens in Bezug auf die Höhe ist nachzuweisen und mit dem Grabmalgenehmigungsantrag den Friedhöfen Mannheim vorzulegen.

Wir helfen ihnen gerne weiter

Unsere Mitarbeiter sind Mo - Do: 08:00 - 15:30 Uhr & Fr: 08:00 - 14:30 Uhr für Sie da!