Parkfeld

Stehendes Grabzeichen Erdwahlgräber

  • Höhe max. 160 cm
  • Stärke mind. 12 cm
  • Breite max. 80 cm

Pfeiler / Säulen Erdwahlgräber

  • Höhe max. 200 cm
  • Querschnitt mind. 35 x 35 cm

Liegende Grabzeichen ohne Fundament Erdwahlgräber

  • max. 80 cm x 100 cm
  • Stärke mind. 12 cm

Stehendes Grabzeichen Urnenwahlgräber

  • Höhe max. 80 cm – 120 cm
  • Stärke mind. 12 cm
  • Breite max. 60 cm

Pfeiler / Säulen Urnenwahlgräber

  • Höhe max.120 cm
  • Querschnitt max. 35 cm x 35 cm

Liegende Grabzeichen ohne Fundament Urnenwahlgräber

  • max. 50 cm x 50 cm
  • Stärke mind. 12 cm

Abdeckung und Einfassung jeglicher Art

Nicht zugelassen!

Material „Allseits handwerklich bearbeitet“

  • Naturstein aller Art, Findlinge und Felsen
  • Holz
  • Metall

Oberflächenbearbeitung „allseits“

  • 80% der Fläche muss allseits handwerklich bearbeitet sein (geflammt ist zugelassen) 20% der Fläche kann als Gestaltungselement (z.B. Schriftband)angeschliffen bzw. poliert sein;Kanten/Fasen können generell angeschliffen/poliert werden

Beschriftung

  • Eingehauen, Bleiintarsie, Bronze bzw. Alu als Einzelbuchstaben oder Schriftzüge
  • „gestrahlte Schrift wird nicht zugelassen“

Sonstiges

  • Ornamente / Reliefsundandere Gestaltungsmerkmale sind ebenfalls handwerklich einzuarbeiten, „gestrahlt“ ist nicht zugelassen.
  • Ornamente / Reliefs und andere Gestaltungsmerkmale aus Bronze/Alu sind zugelassen.
  • Einfassungen, Abdeckungen jeglicher Art, Schrittplatten und sonstiges Grabzubehör ist nicht zugelassen.
  • Grablampen mit einer Sockelgröße von max. 20 cm x 20 cm sind zugelassen.
  • Die Lampe darf nicht über das Sockelmaß hinausragen.
  • Der Lampensockel muss aus einem der oben genannten Materialen bestehen und ebenfalls allseits handwerklich bearbeitet sein.

Grabmalantrag

  • Grabmalantrag (Antrag der Friedhöfe Mannheim) muss bei den Friedhöfen Mannheim eingereicht werden.
  • Der Grabmalantrag ist vollständig auszufüllen.
  • Der Nutzungsberechtigte muss diesen Antrag eigenhändig unterschreiben.
  • Der Antrag ist mit einer Zeichnung im Maßstab 1:10 zu versehen.
  • Im Einzelfall kann eine Zeichnung bzw. Modell im Maßstab 1:1 oder eine Abnahme des Steines bereits in der Werkstatt verlangt werden.

Hinweis

Die statische Berechnung der Stärke eines stehenden Grabzeichens in Bezug auf die gewählte Höhe ist nachzuweisen und mit dem Grabmalgenehmigungsantrag den Friedhöfen Mannheim vorzulegen.

Wir helfen ihnen gerne weiter

Unsere Mitarbeiter sind Mo - Do: 08:00 - 15:30 Uhr & Fr: 08:00 - 14:30 Uhr für Sie da!