Urnenwahlgrab Altanlage
Stehende Grabzeichen
- Höhe max. 120 cm
- Stärke mind. 12 cm
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. größer gleich 20 cm zur Grabgrenze betragen (bei 1,00 qm Grabfläche) größer gleich 15 cm zur Grabgrenze betragen (bei 0,75 qm Grabfläche)
Pfeiler / Säulen
- Höhe max. 120 cm
- Querschnitt mind. 25 cm x 25 cm
- Querschnitt max. 40 cm x 40 cm
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. größer gleich 20 cm zur Grabgrenze betragen (bei 1,00 qm Grabfläche) größer gleich 15 cm zur Grabgrenze betragen (bei 0,75 qm Grabfläche)
Liegende Grabzeichen ohne Fundament
- Querschnitt max. 50 cm x 50 cm
- Stärke mind. 12 cm
- Der jeweilige seitliche Abstand des Grabzeichens muss mind. größer gleich 20 cm zur Grabgrenze betragen (bei 1,00 qm Grabfläche) größer gleich 15 cm zur Grabgrenze betragen (bei 0,75 qm Grabfläche)
Einfassung / Schrittplatte
- abhängig von der jeweiligen Gestaltungsfläche, Stärke mind. 4 cm – max. 8 cm
- Zur Abgrenzung der einzelnen Grabstätten und zur Erleichterung der Bepflanzung und Pflege des Grabes sind sog. Schrittplatten aus trittsicherem Naturstein am rechten Rande des Grabes (vom Fußende aus gesehen) erlaubt.
- Länge max. Grabtiefe
- Breite 15 cm
- Der jeweils eingetragene Nutzungsberechtigte trägt die Verantwortung für das trittsichere Verlegen dieser Schrittplatten. § 28 Abs. 3 gilt entsprechend.
Abdeckung
Zugelassen bis zu 100% der Gestaltungsfläche, Stärke mind. 4 cm (Summe folgenderFlächen: Abdeckung, Grabzeichen und Einfassung