Urnenstelenfeld in Premiumlage auf dem Hauptfriedhof

  • Pro Stele können je nach Größe bis zu 2 oder 3 Urnen beigesetzt werden. Hierbei handelt es sich um mehrstellige Wahlgräber (sog. Urnennischen), die als gesamte Familiengrabstätte zu erwerben sind.
  • Die beizusetzende Urne darf ein Höchstmaß von 28 cm in der Höhe und 22 cm im Durchmesser nicht überschreiten.
    Für die oberirdische Bestattung in einer Urnenstele im Premiumfeld dürfen Metallurnen, Keramikurnen, Steinurnen, Marmorurnen u. ä. verwendet werden, da diese keinen Prozess des Zerfalls durchlaufen.
    Biologisch abbaubare Überurnen eignen sich im Urnenstelenfeld nicht.
  • Mit dem Erwerb einer Urnenstele ist kein Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen verbunden. Die Friedhöfe Mannheim sorgen für eine bodendeckende Bepflanzung und klimaresistente Gehölze.
  • Die Kosten der Grabpflege sind beim Erwerb der Grabnutzungsrechte für die Urnenstele für die Dauer der Laufzeit der Grabstelle in der Gebühr enthalten.
  • Jede Grabstätte im Urnenstelenfeld weist eine Ablagemöglichkeit für Blumen oder Ähnliches aus. Das dafür vorgesehene Plattenmaß (18 cm x 13 cm) ist einzuhalten.
  • Die Stelen bestehen aus Granit oder Basalt. Die Urnen werden in eine Kammer in der Stele beigesetzt, die anschließend mit einer festen Steinplatte verschlossen wird.
  • Die Stele kann auf Wunsch mit den persönlichen Daten des Verstorbenen versehen werden.
    Der jeweilige Namensträger auf der Granit- und Basaltstele ist vorgegeben: Schriftzug in Bronze auf genormtem Mittelsteg (siehe Bild); die Bezugsquelle für den Schriftzug ist festgeschrieben und kann bei den Friedhöfen erfragt werden; die Bestellung durch einen Steinmetz Ihrer Wahl erfolgt unter Nennung „Urnenpremiumfeld“. Die Kosten der Beschriftung sind nicht in der Gebühr enthalten.
  • Das Öffnen und Schließen der Stele erfolgt durch die Friedhöfe Mannheim.
  • Ein Grabmalantrag ist nicht erforderlich.

 

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