Es ist nur eine Beisetzung in dieser Grabstätte möglich, das heisst weitere Familienangehörige oder Ehepartner können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in direkter Nähe beigesetzt werden.
Es gibt keine Möglichkeit zur Verlängerung.
Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung gestellt, d.h. keine Bestimmung / Wahlmöglichkeit der Lage der Grabstätte durch die Angehörigen.
Auf den Ablauf der Ruhezeit wird durch öffentliche Bekanntmachung und Hinweistafeln hingewiesen. Grabmal und Grabzubehör sind innerhalb von 3 Monaten vom Verfügungsberechtigten zu entfernen. Ansonsten verfügen die Friedhöfe Mannheim über die Grabanlagen.