Diese Art von Grabstätte wird durch die "Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner" (GBF) gestaltet und gepflegt (Das beinhaltet: Wechselbepflanzung, stehendes Grabzeichen und Saumsteine).
Das Grab ist für max. 4 Urnen gedacht.
Der Erwerb eines Grabnutzungsrechtes beim Partnergrab ist zwingend an den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages gleicher Laufzeit mit der GBF gebunden. Ebenso kann eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes beim Partnergrab nur erfolgen, wenn ein weiterer Pflegevertrag mit der GBF zu den dann gültigen Konditionen für die Verlängerungszeit abgeschlossen wird.