Auf Wunsch der Angehörigen kann eine größere Grabstätte zur Verfügung gestellt werden.
Der Nutzungsberechtigte hat die Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechtes.
Es sind 2 Bestattungen möglich ( bei größeren Gräbern entsprechend mehr).
Nach Ablauf einer Ruhezeit ist eine weitere Bestattung möglich.
Die Lage der Grabstätte wird im Benehmen mit den Nutzungsberechtigten bestimmt.
Es werden Wahlgräber mit einer Stelle (zwei Särge übereinander) oder mehreren Stellen (zwei Särge übereinander und die jeweilige Anzahl der Stellen nebeneinander/hintereinander) angeboten.